AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Umsatzwerk GmbH & Co. KG, Fritz-Rönneburg-Ring 6, 21423 Winsen (nachfolgend Umsatzwerk). Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich und auch dann auf der Grundlage dieser AGB, wenn sich Umsatzwerk nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Umsatzwerk nicht an, es sei denn, dass Umsatzwerk ausdrücklich deren Geltung in Textform zustimmt.

1. Leistungen Umsatzwerk

Die jeweils vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den mit den Kunden abgeschlossenen Aufträgen und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Umsatzwerk erbringt ihre Leistungen grundsätzlich entsprechend den Weisungen des Kunden als Auftragsverarbeitung. Die Details der Leistungserbringung werden zu Beginn der Vertragsbeziehung definiert. Umsatzwerk stellt dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung, der die vereinbarten Prozesse und Weisungen des Kunden dokumentiert und vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen ist.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Umsatzwerk kommt mit der Unterzeichnung des Auftrags durch den Kunden und dessen Übermittlung per Post, E-Mail oder Fax zustande.
Die Vertragslaufzeit wird in dem jeweiligen Vertrag festgelegt und verlängert sich automatisch nach Ablauf um den vorher vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung muss bis zum dritten Werktags des Monats schriftlich per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Preise, Vergütungen und Honorare ergeben sich aus den jeweiligen Aufträgen. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich sofern gesetzlich vorgeschrieben die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19%) zu entrichten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort und ohne Abzug fällig.

3.2 Sofern dem Kunden Auslagen in Fremdwährungen weiterberechnet werden, ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Auslagen durch Umsatzwerk maßgeblich. Eventuell anfallende Bankgebühren werden vom Kunden übernommen.

3.3 Für Leistungen, die Umsatzwerk nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.

3.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist Umsatzwerk nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Frist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.

3.5 Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Umsatzwerk anerkannt ist.

4.Vermarkter/Dienstanbieter, Media-Budgets

4.1 Verträge mit Online-Marketing- Anbietern (z.B. Google), Netzwerken (z.B. XING. Linkedin) und sozialen Mediakanälen (z.B. Facebook, Instagramm) werden zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossen. Betreiber bzw. Inhaber des Kontos oder des jeweiligen Angebots (Facebook Fanpage, Instagram Konto etc.) wird der Kunde und ist für den Inhalt und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutz) verantwortlich. Insbesondere fallen ihm als verantwortlicher Stelle im Sinne der DSGVO die dort verankerten Informationspflichten zu. Umsatzwerk ist im Rahmen und entsprechend des jeweiligen Auftrags lediglich für die Erbringung der vertraglich beauftragten Leistungen verantwortlich. Ergänzende Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag.
4.2. Wird die Aussteuerung eines bestimmten Budgets zum Einsatz z.B. bei Google Adwords vereinbart, kann eine exakte Erreichung der Budgetgrenze aufgrund externer Einflüsse nicht immer gewährleistet werden. Das vereinbarte Media-Budget kann daher um bis zu 5 Prozent über- oder unterschritten werden.

5. Haftung

5.1 Umsatzwerk haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

5.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Umsatzwerk im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Umsatzwerk nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, also insbesondere die im Auftrag vereinbarten Leistungen, auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und wegen derer der Auftrag erteilt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.

5.3 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

6. Mitwirkungspflichten, Kampagnenunterbrechung und Freistellung

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, Umsatzwerk alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Daten, Materialien und Werbemittel (nachfolgend „Inhalte“) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Umsatzwerk kann mit der Vertragsdurchführung nicht beginnen, bevor sie diese Inhalte nicht vom Kunden erhalten hat. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insoweit trotz Aufforderung nicht nach, ist Umsatzwerk von der Leistungspflicht befreit. Leistet Umsatzwerk dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Zusatzaufwand in Rechnung.

6.2 Der Kunde versichert, dass ihm die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Inhalten durch die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden oder er selbst über diese Nutzungsrechte verfügt.

6.3 Umsatzwerk ist zur Erreichung der bestmöglichen werblichen Verwendung berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu bearbeiten und umzugestalten.

6.4 Umsatzwerk behält sich vor, Inhalte des Kunden abzulehnen, die rechtswidrig sind, zur Diskriminierung und Herabsetzung anderer Personen geeignet sind oder die gegen Richtlinien von Werbenetzwerken oder Vermarktern und/oder anderen relevanten Diensteanbietern verstoßen.

6.5 Umsatzwerk ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf die Einhaltung der Vorgaben gem. Ziff. 6.4 oder auf sonstige Rechtsverstöße und/oder die Einhaltung gesetzlicher Pflichten zu überprüfen.

6.6 Der Kunde stellt Umsatzwerk von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen Umsatzwerk wegen rechtsverletzender Inhalte oder sonstiger Rechtsverstöße des Kunden geltend gemacht werden.

6.7. Der Kunde garantiert die Verfügbarkeit der von ihm betriebenen, zur Vertragserfüllung notwendigen (Computer)-Systeme. Für durch eine Nichtverfügbarkeit entstandene Schäden oder Ausfälle haftet Umsatzwerk nicht.

7. Rechte

Alle urheberechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die von Umsatzwerk entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Programmen- und Programmteilen einschließlich Quellcodes, Datenbanken oder anderem Material, wie Analysen, Dokumentationen, Präsentationen und Berichten sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben bei Umsatzwerk. Dem Kunden wird, vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Vereinbarungen in dem jeweiligen Auftrag, für die Dauer der Vertragslaufzeit das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.2. Kündigungen bedürfen der Textform.

9. Abtretung

Die Parteien sind zur Abtretung der Ansprüche aus dem Vertrag im Ganzen oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei berechtigt, die diese Partei nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund verweigern oder verzögern darf.

10. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle sich zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.

10.2 Umsatzwerk verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und potenzieller Interessenten nur in den Grenzen der Beauftragung. Der Kunde bleibt für die Verarbeitungstätigkeiten insoweit verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO. tzrecht zulässig und für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Umsatzwerk notwendig ist.

11. Sonstiges

11.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von Umsatzwerk ist Sitz der Gesellschaft.

11.2 Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Winsen, Juni 2018